Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet für Sie als Eigentümer oder Verantwortlicher eines Baumes, dass Sie dafür Sorge tragen müssen, Schäden an Personen und Sachen zu verhindern, die Ihr Baum verursachen könnte. Als Besitzer einer Fläche, auf der Bäume stehen, haften Sie, wenn kein ausreichender Schutz gewährleistet ist.

Ob Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht für den individuellen Baum nötig sind, lassen Sie am besten durch eine regelmäßige Baumkontrolle feststellen.

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Fällung des Baums
  • Kronenkürzung
  • Befestigung von Kronensicherungssystemen
  • Entfernen von totem Holz oder Schädlingen
Verkehrssicherungspflicht